GEMEINDE BETTENHAUSEN
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  Betreuungsgutscheinsystem

Die Gemeinde Bettenhausen gibt ab dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung wie folgt aus:

  • Betreuung in Kita: Für vorschulpflichtige Kinder bis Ende Kindergarten, beziehungsweise Basisstufe 2
  • Betreuung in Tagesfamilie: Für vorschulplichtige und schulpflichtige Kinder (bis Ende 9. Klasse)

Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.

Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen

  • Die Kita oder Tagesfamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen;
  • Ihr massgebendes Familieneinkommen liegt unter Fr. 160'000.00;
  • Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.

Was bedeutet "Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung"?

Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern:
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.

Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst-, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.

Betreuungsgutschein beantragen

  • Betreuungsplatz suchen und sicherstellen, dass die Organisation Betreuungsgutscheine entgegennimmt;
  • Nach Erhalt Bestätigung über Betreuungsplatz Gutschein beantragen (vorzugsweise über das Online-Portal kiBon; ansonsten mittels Papier-Gesuch, welches Sie unter Onlineschalter>Downloads finden)
  • Für die Antragstellung online über kiBon benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten können Sie direkt im kiBon ein BE-Login eröffnen.
  • Mithilfe der Web-Applikation kiBon kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch online ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben. Oder nutzen Sie den Gutscheinrechner auf der Website der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (Familie>Formulare/Hilfsmittel>Kindertagesstätten und Tagesfamilien>Betreuungsgutscheine:Hilfsmittel/Formulare>Gutscheinrechner Betreuungsgutschein) um die Höhe des Gutscheins zu schätzen.

Betreuungsgutschein einlösen

Der Gutscheinbetrag wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Eltern zahlen in jedem Fall mind. Fr. 7.00 pro Tag in einer Kita bzw. Fr. 0.70 pro Stunde in einer Tagesfamilie selber.

Hier finden Sie die Informationsbroschüre für Eltern. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.

Bei Fragen sowie für die Bearbeitung der Gesuche ist zuständig:
Gemeindeschreiberei Bettenhausen, Frau Naomi Appel
Tel. 062 961 11 55 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

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