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  Betreuungsgutscheinsystem

Die Gemeinde Bettenhausen gibt ab dem 1. August 2020 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung wie folgt aus:

Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.

Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen

Was bedeutet "Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung"?

Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern:
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.

Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst-, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.

Betreuungsgutschein beantragen

Betreuungsgutschein einlösen

Der Gutscheinbetrag wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Die Eltern zahlen in jedem Fall mind. Fr. 7.00 pro Tag in einer Kita bzw. Fr. 0.70 pro Stunde in einer Tagesfamilie selber.

Hier finden Sie die Informationsbroschüre für Eltern. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern.

Bei Fragen sowie für die Bearbeitung der Gesuche ist zuständig:
Gemeindeschreiberei Bettenhausen, Frau Naomi Appel
Tel. 062 961 11 55 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!