Öffentliche Auflage Ortsplanung und Mitwirkung Richtplan
Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision
Der Gemeinderat Bettenhausen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision, bestehend aus:
- Zonenplan Siedlung und Landschaft (mit Waldfeststellung)
- Zonenplan Gewässerräume und Gefahren
- Baureglement Bettenhausen
sowie die Waldfeststellung gestützt auf Art. 4 des Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Zur Einsicht- und Kenntnisnahme werden ferner aufgelegt:
- Bericht zur Ortsplanung nach Art. 74 der Raumplanungsverordnung
- Inventarplan Landschaft
- Abschliessender Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 9. März 2018
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 15. Juni 2018 - 16. Juli 2018 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können ebenfalls hier (mit klick auf den entsprechenden Plan oder Bericht) eingesehen und heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen, Dorfstrasse 20, 3366 Bettenhausen, einzureichen.
Öffentliche Mitwirkung Richtplan Siedlungsentwicklung und Fusswegnetz
Gleichzeitig wird der Richtplan Siedlungsentwicklung und Fusswegnetz gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 während derselben Frist zur öffentlichen Mitwirkung gebracht. Während der Auflagefrist vom 15. Juni 2018 - 16. Juli 2018 kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen gegen den Richtplan Siedlungsentwicklung und Fusswegnetz erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind bis am 16. Juli 2018 an die Gemeindeverwaltung Bettenhausen, Dorfstrasse 20, 3366 Bettenhausen, zu richten.
Der Gemeinderat