Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025

Mitteilung vom

Mittwoch, 10. Dezember 2025, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Ab 18.30 Uhr offeriert die Gemeinde vor dem Schulhauseingang "Ghackets und Hörnli"

Traktanden:

  1. Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Jahrgang 2007
     
  2. Budget 2026
    Genehmigung
     
  3. Finanzplan 2025-2030
    Kenntnisnahme
     
  4. Reglement Kommunikationsnetz – 1. Teilrevision per 01.07.2026 
    Genehmigung
     
  5. Projekt Revitalisierung Altache – Nachkredit zum Verpflichtungskredit Planung Bauprojekt
    Genehmigung
     
  6. Projekt Ausdolung Altachekanal Gebiet Rössli – Verpflichtungskredit Planung Bauprojekt
    Genehmigung
     
  7. Verschiedenes

     

Zu Traktandum 5, Projekt Revitalisierung Altache, findet am Dienstag, 18. November 2025 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Thörigen eine öffentliche Informationsveranstaltung der Gemeinden Bleienbach, Thörigen und Bettenhausen statt. Nutzen Sie die Gelegenheit, von den zuständigen Personen nähere Informationen zu erhalten und Fragen zu stellen. Die Einladung ist mit separatem Flugblatt erfolgt.

Das Reglement Kommunikationsnetz liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf (siehe Anhang).

Die restlichen Versammlungsunterlagen liegen ab 17. November 2025 zur Einsichtnahme auf.

In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Mitte November zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen. Auch Gäste sind herzlich willkommen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.