Aktuelles

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    Abstimmungsausschuss am 27.09.2026
    Mitteilung vom

    Der Gemeinderat veröffentlicht gemäss Artikel 37, Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte die Mitglieder des Abstimmungsausschusses vom 27.09.2026.

    D. Käser, Bollodingen - Gemeinderätin- Präsidentin
    F. Fuchs, Bollodingen
    V. Tosches, Bollodingen
    M. Däppen – Gemeindeverwalterin – Sekretärin

    Ersatzmitglieder:
    F. Schweizer, Bettenhausen
    M. Dällenbach, Bettenhausen

    Der Abstimmungsausschuss wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 gewählt.

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    Bewässerungsverbot aufgrund der anhaltenden Trockenheit
    Mitteilung vom

    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt es, für die Trink- und Löschwasserversorgung der Wasserversorgung Oenz die nötigen Massnahmen zu treffen, damit eine ausreichende Reserve an Trink- und Löschwasser gewährleistet kann.

    Bitte beachten Sie das angefügte Flugblatt und die weiteren Weisungen der Wasserversorgung untere Oenz.

    Die Einwohnergemeinde wird von der Wasserversorgung untere Oenz laufend über weitere Massnahmen informiert.

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    Hundetaxen 2026
    Mitteilung vom

    Hundetaxe 2026

    Hundehalter sind verpflichtet, jeden Hund bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

    Die Hundetaxe für über 6 Monate alte Hunde (Stichtag 1. August 2026) beträgt CHF 80.00.

    Bereits registrierte Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 in diesen Tagen eine Rechnung. Neue Hundehalter werden hiermit aufgefordert, ihren Hund bis spätestens am 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen (per Mail an finanzverwaltung@bettenhausen.ch oder telefonisch unter 062 961 11 55) anzumelden.

    Bei Hinterziehung von Hundetaxen kommen die Strafbestimmungen gemäss Art. 16 des Hundegesetzes des Kantons Bern zur Anwendung.

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    Grosse Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Bern
    Mitteilung vom

    Die Waldbrandgefahr im Kanton Bern ist nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Deshalb gilt für den ganzen Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem kräftigem Wind ist auch ausserhalb der Verbotsgebiete unbedingt ganz auf Feuer zu verzichten. 

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Massnahmen Waldbrandgefahr und/ oder unter dem Link Kanton Bern Waldbrandgefahr.

     

     

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    EWK-Park Niederönz-Buchsi - Eröffnungsfest vom 12.09.2026
    Mitteilung vom
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    Flügerchilbi 2026
    Mitteilung vom

    Am Freitag 4. September findet das Training der Patrouille Suisse um 14.30 Uhr statt. Am Samstagnachmittag, 5. September (Training) und Sonntag, 6. September, ist über dem Flugplatz, sowie den umliegenden Gemeinden mit einem erhöhten Flugverkehrsaufkommen zu rechnen. Zudem werden Flugzeuge im Flugplatzbereich tiefer als üblich fliegen und Akrobatik-Vorführungen durchführen. Dies hat für die Bevölkerung an diesem Wochenende lokal eine höhere Lärmbelastung zur Folge.

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    Infobulletin Juni 2026
    Mitteilung vom
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    Warnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten
    Mitteilung vom

    Warnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten

    Derzeit werden betrügerische E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten, Herrn Urs Zumstein, versendet. Als Absender wird dabei die E-Mail-Adresse urs.zumstein.bettenhausen@outlook.com verwendet.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mail-Adresse nicht von der Gemeinde Bettenhausen stammt. Die Absender versuchen, Empfängerinnen und Empfänger zu Geldüberweisungen zu veranlassen. Bitte leisten Sie unter keinen Umständen Zahlungen aufgrund solcher Aufforderungen.

    Achten Sie stets auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Offizielle E-Mails der Gemeindeverwaltung Bettenhausen werden ausschliesslich über Adressen im Format vorname.name@bettenhausen.ch versendet.

    Sollten Sie verdächtige E-Mails im Namen der Gemeinde erhalten, bitten wir Sie, diese umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

    Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.

    Gemeindeverwaltung Bettenhausen

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    Hitzewelle Stufe 3 und 4
    Mitteilung vom

    Bitte beachten Sie die Meteo Warnungen und passen Sie Ihr Verhalten der Hitze an:

    • Körperliche Anstrengung vermeiden – auf Vormittag und Abend verschieben 
    • Viel trinken – auf Alkohol verzichten – leicht essen 
    • Nachts oder frühmorgens lüften – tagsüber Fenster schliessen und abdunkeln (Rollladen, Store, Jalousien) 
    • Schatten vorziehen – leichte Kleider tragen – Körper kühlen 
    • Kühle oder gekühlte Orte aufsuchen 
    • Bei Medikamenteneinnahme: Dosierung mit Ärztin/Arzt überprüfen 
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    Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
    Mitteilung vom

    Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

    Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen

     

    Traktanden:

    1. Jahresrechnung 2025
      Genehmigung
    2. Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor inkl. Anbaugeräte - Verpflichtungskredit
      Genehmigung
    3. Sanierung Elektroinstallationen und Beleuchtung Schulhaus und Mehrzweckhalle - Verpflichtungskredit
      Genehmigung
    4. Verschiedenes 

    Die Versammlungsunterlagen liegen ab 01. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen und auf www.bettenhausen.ch zur Einsichtnahme auf.

    In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Ende Mai zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.

    Rechtsmittelbelehrung:
    Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

    Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
    Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

    Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.