Aktuelles

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    Warnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten
    Mitteilung vom

    Warnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten

    Derzeit werden betrügerische E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten, Herrn Urs Zumstein, versendet. Als Absender wird dabei die E-Mail-Adresse urs.zumstein.bettenhausen@outlook.com verwendet.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mail-Adresse nicht von der Gemeinde Bettenhausen stammt. Die Absender versuchen, Empfängerinnen und Empfänger zu Geldüberweisungen zu veranlassen. Bitte leisten Sie unter keinen Umständen Zahlungen aufgrund solcher Aufforderungen.

    Achten Sie stets auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Offizielle E-Mails der Gemeindeverwaltung Bettenhausen werden ausschliesslich über Adressen im Format vorname.name@bettenhausen.ch versendet.

    Sollten Sie verdächtige E-Mails im Namen der Gemeinde erhalten, bitten wir Sie, diese umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.

    Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.

    Gemeindeverwaltung Bettenhausen

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    Erhebliche Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Bern
    Aktuelle Dispokarte
    Mitteilung vom

    Im ganzen Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit eine erhebliche Waldbrandgefahr. In allen Gebieten gilt die Warnstufe 3 (erheblich)

    Verhaltenshinweise
    Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. 
    Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der 
    Feuerstelle die Glut vollständig löschen. 
    Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

     

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    Hitzewelle Stufe 3 und 4
    Mitteilung vom

    Bitte beachten Sie die Meteo Warnungen und passen Sie Ihr Verhalten der Hitze an:

    • Körperliche Anstrengung vermeiden – auf Vormittag und Abend verschieben 
    • Viel trinken – auf Alkohol verzichten – leicht essen 
    • Nachts oder frühmorgens lüften – tagsüber Fenster schliessen und abdunkeln (Rollladen, Store, Jalousien) 
    • Schatten vorziehen – leichte Kleider tragen – Körper kühlen 
    • Kühle oder gekühlte Orte aufsuchen 
    • Bei Medikamenteneinnahme: Dosierung mit Ärztin/Arzt überprüfen 
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    Reduzierte Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
    Mitteilung vom
    Bild mit reduzierten Sommeröffnungszeiten
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    Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
    Mitteilung vom

    Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

    Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen

     

    Traktanden:

    1. Jahresrechnung 2025
      Genehmigung
    2. Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor inkl. Anbaugeräte - Verpflichtungskredit
      Genehmigung
    3. Sanierung Elektroinstallationen und Beleuchtung Schulhaus und Mehrzweckhalle - Verpflichtungskredit
      Genehmigung
    4. Verschiedenes 

    Die Versammlungsunterlagen liegen ab 01. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen und auf www.bettenhausen.ch zur Einsichtnahme auf.

    In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Ende Mai zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.

    Rechtsmittelbelehrung:
    Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

    Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
    Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

    Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.

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    Ferien zuhause? Mit dem Entdeckerpass wird der Sommer zum Erlebnis
    Mitteilung vom

    Nicht alle Familien verreisen in den Sommerferien – umso wichtiger sind attraktive Freizeitmöglichkeiten vor der Haustür. Der Entdeckerpass bietet Kindern und Jugendlichen von 6 bis 16 Jahren vom 4. Juli bis 9. August 2026 eine einfache und günstige Möglichkeit, die Region oder gar darüber hinaus (‘Libero-Kantone’: Solothurn und Bern) zu entdecken.

    Für 50 Franken profitieren sie von freier Fahrt mit Bahn, Bus, Tram und Schiff im Libero-Gebiet sowie von über 100 Freizeitangeboten in den Kantonen Bern und Solothurn. Viele Angebote sind kostenlos oder vergünstigt und reichen von Sport und Naturerlebnissen bis hin zu Kultur- und Freizeitaktivitäten.

    Der Entdeckerpass ermöglicht selbstständige Mobilität, fördert die Freizeitgestaltung in der Region und entlastet gleichzeitig das Familienbudget. Kinder und Jugendliche mit KulturLegi erhalten den Pass kostenlos.

    Weitere Informationen und Bestellung:
    www.entdeckerpass-bern.ch

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    Sichtung der Asiatischen Hornisse melden
    Mitteilung vom

    Im Frühling und Frühsommer wichtig

    Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder aufblühenden Pflanzen im Garten beobachtet werden. Das Schema weiter unten zeigt, wo Primärnester (in rot markiert) vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind.

    Bilder Identifikation Asiatische oder Europäische HornisseSchema beliebte Orte der Nester

    Sichtungen der Asiatischen Hornisse melden

    Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist. Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton.

    Melden Sie Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch.

     

     

     

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    Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt
    Mitteilung vom

    Die Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt. Im März sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mit obligatorischen Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz läuft deshalb per 31. März 2026 aus.

    In Europa, vor allem in den nördlichen Gebieten, ist die Vogelgrippe weiterhin aktiv. Geflügelhaltenden wird deshalb empfohlen, weiterhin wachsam zu sein und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
     

    Wachsam bleiben – vorbereitet sein

    Für alle Geflügelhaltenden gilt weiterhin:

    • Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
    • Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
      • Tiere mit respiratorischen Symptomen
      • Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
      • Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
      • oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
      • Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
    • Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
    • Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
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    Resultate Grossrats- und Regierungsratswahlen 2026
    Mitteilung vom
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    Infobulletin Nr. 01 / März 2026
    Mitteilung vom