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Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
Mitteilung vomOrdentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Traktanden:
- Jahresrechnung 2025
Genehmigung - Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor inkl. Anbaugeräte - Verpflichtungskredit
Genehmigung - Sanierung Elektroinstallationen und Beleuchtung Schulhaus und Mehrzweckhalle - Verpflichtungskredit
Genehmigung - Verschiedenes
Die Versammlungsunterlagen liegen ab 01. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen und auf www.bettenhausen.ch zur Einsichtnahme auf.
In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Ende Mai zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
- Jahresrechnung 2025
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Abstimmungsausschuss am 14.06.2026
Mitteilung vomDer Gemeinderat veröffentlicht gemäss Artikel 37, Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte die Mitglieder des Abstimmungsausschusses vom 14.06.2026.
F. Bilger, Bollodingen - Gemeinderat - Präsident
R. Friedli, Bettenhausen
F. Friedli, Bettenhausen
M. Däppen – Gemeindeverwalterin – SekretärinErsatzmitglieder:
M. Gerber, Bettenhausen
D. Schär, BettenhausenDer Abstimmungsausschuss wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 gewählt.
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Gemeindeverband Begräbnisbezirk Thörigen sucht ab sofort Sigristin/Sigrist im Stundenlohn
Mitteilung vomAufgaben
Vor- und Nachbereiten der Mehrzweckhalle Thörigen bei Abdankungen
Was wir erwarten:
- Bereitschaft zu unregelmässigen Einsätzen (Beerdigungszeiten normalerweise Mo - Fr um 14:00 Uhr, Einsätze pro Jahr variieren (ca. 5 -10)
- Selbständiges und flexibles Arbeiten
- Zuverlässigkeit und angenehme Umgangsformen
- Gute Deutschkenntnisse
- Wohnsitz in der nahen Umgebung
Weitere Auskünfte erteilt:
Silvia Reinke, Präsidentin Gemeindeverband Begräbnisbezirk Thörigen, 062 961 60 67
Der Vorstand Gemeindeverband Begräbnisbezirk Thörigen
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Kunst im Dorf 17.06.2026
Mitteilung vomKunst im Dorf am 17.06.2026 mit Apéro vor der Gemeindeversammlung.
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Sichtung der Asiatischen Hornisse melden
Mitteilung vomIm Frühling und Frühsommer wichtig
Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder aufblühenden Pflanzen im Garten beobachtet werden. Das Schema weiter unten zeigt, wo Primärnester (in rot markiert) vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind.


Sichtungen der Asiatischen Hornisse melden
Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist. Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton.
Melden Sie Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch.
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Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt
Mitteilung vomDie Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt. Im März sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mit obligatorischen Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz läuft deshalb per 31. März 2026 aus.
In Europa, vor allem in den nördlichen Gebieten, ist die Vogelgrippe weiterhin aktiv. Geflügelhaltenden wird deshalb empfohlen, weiterhin wachsam zu sein und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Wachsam bleiben – vorbereitet sein
Für alle Geflügelhaltenden gilt weiterhin:
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
- Tiere mit respiratorischen Symptomen
- Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
- Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
- oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
- Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.
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Resultate Grossrats- und Regierungsratswahlen 2026
Mitteilung vom - ...
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Bereit für die Steuererklärung? AGOV-Konto einrichten
Mitteilung vomDie Mitarbeitenden der Post unterstützen Sie gerne Schritt für Schritt bei der AGOV-Kontoerstellung. Im Flyer finden Sie alle Informationen dazu.
Einen Beratungstermin können Sie ganz einfach und direkt unter dem Link buchen oder besuchen Sie die nächste Filiale.
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Das RAV Langenthal zieht nach Burgdorf und wird zu AVA Burgdorf
Mitteilung vomAlle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Umzug RAV Langenthal.
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