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Flügerchilbi 2026
Mitteilung vomAm Freitag 4. September findet das Training der Patrouille Suisse um 14.30 Uhr statt. Am Samstagnachmittag, 5. September (Training) und Sonntag, 6. September, ist über dem Flugplatz, sowie den umliegenden Gemeinden mit einem erhöhten Flugverkehrsaufkommen zu rechnen. Zudem werden Flugzeuge im Flugplatzbereich tiefer als üblich fliegen und Akrobatik-Vorführungen durchführen. Dies hat für die Bevölkerung an diesem Wochenende lokal eine höhere Lärmbelastung zur Folge.
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Grosse Waldbrandgefahr und generelles Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern
Mitteilung vomWegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern (grosse Waldbrandgefahr). Im Hinblick auf den 1. August haben die RegierungsstatthalterInnen die ab heute Mittag gültigen Massnahmen beschlossen. Nebst dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt ein generelles Feuerwerksverbot (Verbot Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Massnahmen Waldbrandgefahr und/ oder unter dem Link Kanton Bern Waldbrandgefahr.
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EWK-Park Save the Date
Mitteilung vomSave the Date
Eröffnungsfest EWK-Park am Samstag, 12. September 2026.
Sind auch Sie dabei und feiern Sie mit.
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Reduzierte Sommeröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Mitteilung vom
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Warnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten
Mitteilung vomWarnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten
Derzeit werden betrügerische E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten, Herrn Urs Zumstein, versendet. Als Absender wird dabei die E-Mail-Adresse urs.zumstein.bettenhausen@outlook.com verwendet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mail-Adresse nicht von der Gemeinde Bettenhausen stammt. Die Absender versuchen, Empfängerinnen und Empfänger zu Geldüberweisungen zu veranlassen. Bitte leisten Sie unter keinen Umständen Zahlungen aufgrund solcher Aufforderungen.
Achten Sie stets auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Offizielle E-Mails der Gemeindeverwaltung Bettenhausen werden ausschliesslich über Adressen im Format vorname.name@bettenhausen.ch versendet.
Sollten Sie verdächtige E-Mails im Namen der Gemeinde erhalten, bitten wir Sie, diese umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.
Gemeindeverwaltung Bettenhausen
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Hitzewelle Stufe 3 und 4
Mitteilung vomBitte beachten Sie die Meteo Warnungen und passen Sie Ihr Verhalten der Hitze an:
- Körperliche Anstrengung vermeiden – auf Vormittag und Abend verschieben
- Viel trinken – auf Alkohol verzichten – leicht essen
- Nachts oder frühmorgens lüften – tagsüber Fenster schliessen und abdunkeln (Rollladen, Store, Jalousien)
- Schatten vorziehen – leichte Kleider tragen – Körper kühlen
- Kühle oder gekühlte Orte aufsuchen
- Bei Medikamenteneinnahme: Dosierung mit Ärztin/Arzt überprüfen
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Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026
Mitteilung vomOrdentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Traktanden:
- Jahresrechnung 2025
Genehmigung - Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor inkl. Anbaugeräte - Verpflichtungskredit
Genehmigung - Sanierung Elektroinstallationen und Beleuchtung Schulhaus und Mehrzweckhalle - Verpflichtungskredit
Genehmigung - Verschiedenes
Die Versammlungsunterlagen liegen ab 01. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen und auf www.bettenhausen.ch zur Einsichtnahme auf.
In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Ende Mai zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
- Jahresrechnung 2025
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Sichtung der Asiatischen Hornisse melden
Mitteilung vomIm Frühling und Frühsommer wichtig
Im Frühling können die Asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder aufblühenden Pflanzen im Garten beobachtet werden. Das Schema weiter unten zeigt, wo Primärnester (in rot markiert) vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind.


Sichtungen der Asiatischen Hornisse melden
Eine Früherkennung von Primärnestern ist wichtig, da sich deren Entfernung meist als einfach, ungefährlich und kostengünstig erweist. Zuständig für die Nestentfernung ist der Kanton.
Melden Sie Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch.
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Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt
Mitteilung vomDie Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt. Im März sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mit obligatorischen Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz läuft deshalb per 31. März 2026 aus.
In Europa, vor allem in den nördlichen Gebieten, ist die Vogelgrippe weiterhin aktiv. Geflügelhaltenden wird deshalb empfohlen, weiterhin wachsam zu sein und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Wachsam bleiben – vorbereitet sein
Für alle Geflügelhaltenden gilt weiterhin:
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
- Tiere mit respiratorischen Symptomen
- Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
- Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
- oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
- Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.