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Ab 01.11.2026 in Bollodingen schöne 3.5 Zimmer Dachwohnung zu vermieten
Mitteilung vomAb 01. November 2026 oder nach Vereinbarung wird die moderne 3.5-Zimmerdachwohnung mit Galerie und einer Wohnfläche von rund 114 m2 zur Neuvermietung ausgeschrieben.
Die Wohnung befindet sich im ehemaligen Schulhaus am Dorfplatz 2 in 3366 Bollodingen. Die Liegenschaft wurde im Jahr 2019 zu drei individuellen Wohnungen um- und ausgebaut. Die Dachwohnung zeichnet sich durch eine offene Galerie (mit Stauraum) aus. Durch die Dachfenster wird sie optimal belichtet. Die offene und moderne Küche mit einem grosszügigen Ess- und Wohnbereich sowie die Loggia laden zum Verweilen ein.
Die Wohnung verfügt über:
- offene und moderne Küche mit Geschirrspüler
- Parkettböden in Wohn-/Schlafzimmer
- Plattenböden in Badezimmer
- Geräumige und helle Zimmer
- Bodenheizung
- Eigener Waschturm
- Badezimmer mit Dusche
- Mitbenützung Garten
- Eigener, separater Eingang zur Wohnung
- Eigenes Kellerabteil
- Autounterstand und Aussenparkplatz kann bei Bedarf dazu gemietet werden
Die Bus-Haltestelle "Bollodingen Dorfplatz" befindet sich direkt vor dem Gebäude. Das Naherholungsgebiet ist nur wenige Meter entfernt. Hinter den Autounterständen befindet sich der öffentliche Spielplatz von Bollodingen.
Monatlicher Mietzins
- Wohnung: CHF 1'450.00 zzgl. HK/NK Akonto CHF 250.00
- Autounterstand: CHF 80.00
- Aussenparkplatz: CHF 40.00
Die Haltung von Haustieren (Hunde/Katzen) ist in dieser Wohnung nicht gestattet.
Terminvereinbarung für Besichtigungen nur während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich.
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Waldbrandgefahr im Kanton Bern
Mitteilung vomAufgrund von Niederschlägen hat sich die Waldbrandgefahr zwar in allen Verwaltungskreisen leicht entspannt. Sie ist aber immer noch auf den Gefahrenstufen «erheblich», am Jurasüdfuss auf «gross». Die Gefahr von Bränden besteht nach wie vor. Deshalb rufen die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter weiterhin zu grosser Vorsicht auf.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben entschieden, alle im Kanton Bern noch geltenden Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe aufzuheben. Es ist im Umgang mit Feuer aber nach wie vor grosse Vorsicht geboten.
Bei windigen Verhältnissen ist auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern im oder am Wald nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Massnahmen Waldbrandgefahr und/ oder unter dem Link Kanton Bern Waldbrandgefahr.
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Abstimmungsausschuss am 27.09.2026
Mitteilung vomDer Gemeinderat veröffentlicht gemäss Artikel 37, Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte die Mitglieder des Abstimmungsausschusses vom 27.09.2026.
D. Käser, Bollodingen - Gemeinderätin- Präsidentin
F. Fuchs, Bollodingen
V. Tosches, Bollodingen
M. Däppen – Gemeindeverwalterin – SekretärinErsatzmitglieder:
F. Schweizer, Bettenhausen
M. Dällenbach, BettenhausenDer Abstimmungsausschuss wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 gewählt.
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Bewässerungsverbot aufgrund der anhaltenden Trockenheit
Mitteilung vomAufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt es, für die Trink- und Löschwasserversorgung der Wasserversorgung Oenz die nötigen Massnahmen zu treffen, damit eine ausreichende Reserve an Trink- und Löschwasser gewährleistet kann.
Bitte beachten Sie das angefügte Flugblatt und die weiteren Weisungen der Wasserversorgung untere Oenz.
Die Einwohnergemeinde wird von der Wasserversorgung untere Oenz laufend über weitere Massnahmen informiert.
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Hundetaxen 2026
Mitteilung vomHundetaxe 2026
Hundehalter sind verpflichtet, jeden Hund bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Die Hundetaxe für über 6 Monate alte Hunde (Stichtag 1. August 2026) beträgt CHF 80.00.
Bereits registrierte Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2026 in diesen Tagen eine Rechnung. Neue Hundehalter werden hiermit aufgefordert, ihren Hund bis spätestens am 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen (per Mail an finanzverwaltung@bettenhausen.ch oder telefonisch unter 062 961 11 55) anzumelden.
Bei Hinterziehung von Hundetaxen kommen die Strafbestimmungen gemäss Art. 16 des Hundegesetzes des Kantons Bern zur Anwendung.
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EWK-Park Niederönz-Buchsi - Eröffnungsfest vom 12.09.2026
Mitteilung vom
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Flügerchilbi 2026
Mitteilung vomAm Freitag 4. September findet das Training der Patrouille Suisse um 14.30 Uhr statt. Am Samstagnachmittag, 5. September (Training) und Sonntag, 6. September, ist über dem Flugplatz, sowie den umliegenden Gemeinden mit einem erhöhten Flugverkehrsaufkommen zu rechnen. Zudem werden Flugzeuge im Flugplatzbereich tiefer als üblich fliegen und Akrobatik-Vorführungen durchführen. Dies hat für die Bevölkerung an diesem Wochenende lokal eine höhere Lärmbelastung zur Folge.
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Warnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten
Mitteilung vomWarnung vor betrügerischen E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten
Derzeit werden betrügerische E-Mails im Namen des Gemeindepräsidenten, Herrn Urs Zumstein, versendet. Als Absender wird dabei die E-Mail-Adresse urs.zumstein.bettenhausen@outlook.com verwendet.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mail-Adresse nicht von der Gemeinde Bettenhausen stammt. Die Absender versuchen, Empfängerinnen und Empfänger zu Geldüberweisungen zu veranlassen. Bitte leisten Sie unter keinen Umständen Zahlungen aufgrund solcher Aufforderungen.
Achten Sie stets auf die E-Mail-Adresse des Absenders. Offizielle E-Mails der Gemeindeverwaltung Bettenhausen werden ausschliesslich über Adressen im Format vorname.name@bettenhausen.ch versendet.
Sollten Sie verdächtige E-Mails im Namen der Gemeinde erhalten, bitten wir Sie, diese umgehend der Gemeindeverwaltung zu melden.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mithilfe.
Gemeindeverwaltung Bettenhausen
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Hitzewelle Stufe 3 und 4
Mitteilung vomBitte beachten Sie die Meteo Warnungen und passen Sie Ihr Verhalten der Hitze an:
- Körperliche Anstrengung vermeiden – auf Vormittag und Abend verschieben
- Viel trinken – auf Alkohol verzichten – leicht essen
- Nachts oder frühmorgens lüften – tagsüber Fenster schliessen und abdunkeln (Rollladen, Store, Jalousien)
- Schatten vorziehen – leichte Kleider tragen – Körper kühlen
- Kühle oder gekühlte Orte aufsuchen
- Bei Medikamenteneinnahme: Dosierung mit Ärztin/Arzt überprüfen