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Adventsfenster 2025
Mitteilung vomIm Dezember 2025 werden wieder viele Fenster beleuchtet.
Dauer jeweils ab 18.30 bis ca. 20.00 Uhr.
Die Liste der Fenster finden Sie im Anhang.
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Informationsanlass für angehende Pensionierte
Mitteilung vomSind Sie bereit für Ihre Pensionierung?
Der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung steht kurz bevor oder Sie haben bereits einen klaren Zeithorizont für Ihren beruflichen Ausstieg? Dann ist es wichtig, sich rechtzeitig und gezielt auf den Übergang in den Ruhestand und die nachberufliche Zukunft vorzubereiten.
Die Ausgleichskasse des Kantons Bern informiert Sie während einem halben Tag über zentrale Aspekte Ihrer Pensionierung am:
Mittwoch, 10. Dezember 2025, 08.30 - 12.00 Uhr, Hotel Kreuz Bären.
Weitere Details können Sie dem Flyer entnehmen.
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Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025
Mitteilung vomMittwoch, 10. Dezember 2025, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Ab 18.30 Uhr offeriert die Gemeinde vor dem Schulhauseingang "Ghackets und Hörnli"Traktanden:
- Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Jahrgang 2007
- Budget 2026
Genehmigung
- Finanzplan 2025-2030
Kenntnisnahme
- Reglement Kommunikationsnetz – 1. Teilrevision per 01.07.2026
Genehmigung
- Projekt Revitalisierung Altache – Nachkredit zum Verpflichtungskredit Planung Bauprojekt
Genehmigung
- Projekt Ausdolung Altachekanal Gebiet Rössli – Verpflichtungskredit Planung Bauprojekt
Genehmigung
Verschiedenes
Das Reglement Kommunikationsnetz liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf (siehe Anhang).
Die restlichen Versammlungsunterlagen liegen seit 17. November 2025 zur Einsichtnahme auf.
In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen am 17. November 2025 zugestellt worden ist, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen. Auch Gäste sind herzlich willkommen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Dateien - Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Jahrgang 2007
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Abstimmungsausschuss vom 30.11.2025
Mitteilung vomDer Gemeinderat veröffentlicht gemäss Artikel 37, Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte die Mitglieder des Abstimmungsausschusses vom 09.02.2025.
Fabian Bilger, Bollodingen - Gemeinderat - Präsident
Yves Amstad, Bettenhausen
Mara Suppiger, Bettenhausen
Martina Ryf – Gemeindeverwalterin-Stv. – SekretärinErsatzmitglieder:
Tabea Stäubli, Bettenhausen
Sacha Ammann, BollodingenDer Abstimmungsausschuss wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10.12.2024 gewählt.
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Protokoll Gemeindeversammlung vom 18.06.2025 - öffentliche Auflage
Mitteilung vomGemäss Artikel 67 des Organisationsreglements wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Während der Auflage kann schriftlich beim Gemeinderat Bettenhausen Einsprache gemacht werden.
Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18.06.2025 liegt bis am 26. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen öffentlich zur Einsichtnahme auf.
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Mitwirkungsbericht Revitalisierung Altache
Mitteilung vomDer Bericht enthält alle während dem öffentlichen Mitwirkungsverfahren vom 02.09.-07.10.2024 erhaltenen Mitwirkungseingaben.
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Gemeindeversammlung vom 18.06.2025
Mitteilung vomAm 18.06.2025 findet um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Bettenhausen die ordentliche Gemeindeversammlung statt.
Traktanden
- Jahresrechnung 2024
Beratung und Genehmigung - Abrechnung Verpflichtungskredit Zwischenbau Oberstufe Herzogenbuchsee
Kenntnisnahme - Verschiedenes
Die Versammlung ist öffentlich.
Stimmberechtigt ist, wer das Schweizer Stimmrecht besitzt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Bettenhausen Wohnsitz hat, bzw. angemeldet ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Die Botschaft und die Aktenauflage zu Traktandum 1 und 2 finden Sie im Anhang.
- Jahresrechnung 2024
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