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Feldaufnahmen im Zusammenhang mit der Revision Gefahrenkarte Wasserbau
Mitteilung vomDie aktuelle Gefahrenkarte Wasserbau wird überarbeitet und alle Schutzbauten im Gewässer werden neu in einem Kataster erfasst.
Ab ca. März wird das Ingenieurbüro Emch+Berger AG vor Ort Feldaufnahmen machen und den Gewässern entlang laufen.
Wir bitten die Bevölkerung und die Landwirtschaft um Verständnis.
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Das RAV Langenthal zieht nach Burgdorf und wird zu AVA Burgdorf
Mitteilung vomAlle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Umzug RAV Langenthal.
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Liebe, Wut und Milchzähne - Was in uns Eltern wirkt
Mitteilung vomFilmabend am 19.03.2026 mit anschliessender Diskussion für interessierte Eltern, Bezugs- und Fachpersonen.
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Informationsanlass am 09.03.2026 zum Thema Demenz
Mitteilung vomAlle Informationen zum Anlass der Spitex Oberaargau Land finden Sie im Flyer.
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Wahlausschuss vom 29.03.2026
Mitteilung vomDer Gemeinderat veröffentlicht gemäss Artikel 37, Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte die Mitglieder des Wahlausschusses vom 29.03.2026.
U. Zumstein, Bettenhausen - Gemeindepräsident - Präsident
R. Brogli, Bollodingen
K. Lüthi, Bettenhausen
M. Däppen – Gemeindeverwalterin – Sekretärin
M. Ryf - Gemeindeverwalterin-Stv.
S. Wisler - Verwaltungsangestellte
Ersatzmitglieder:
S. Gerfin, Bettenhausen
V. Lüthi, BollodingenDer Wahlausschuss wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 gewählt.
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Pro Senectute - Steuererklärungsdienst
Mitteilung vomFür viele ältere Menschen ist die jährliche Pflicht, die Steuererklärung auszufüllen, eine grosse Sorge. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pro Senectute füllen Steuererklärungen kompetent und diskret aus. Mehr Informationen finden Sie im Flyer Steuererklärungsdienst und im Flyer Tarifblatt Steuererklärungsdienst.
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Jahresprogramm der Kulturkommission 2026
Mitteilung vomDas Jahresprogramm der Kulturkommission 2026 ist ab sofort online und wurde allen Haushalten verschickt.
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Abstimmungsausschuss vom 08.03.2026
Mitteilung vomDer Gemeinderat veröffentlicht gemäss Artikel 37, Abs. 6 der Verordnung über die politischen Rechte die Mitglieder des Abstimmungsausschusses vom 08.03.2026.
Rudolf Schneider, Bettenhausen - Gemeinderat - Präsident
Fabian Fuchs, Bollodingen
Fabienne Schweizer, Bettenhausen
Melanie Däppen – Gemeindeverwalterin – SekretärinErsatzmitglieder:
Marcel Dällenbach, Bettenhausen
Vivien Tosches, BollodingenDer Abstimmungsausschuss wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 gewählt.
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Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025
Mitteilung vomMittwoch, 10. Dezember 2025, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Ab 18.30 Uhr offeriert die Gemeinde vor dem Schulhauseingang "Ghackets und Hörnli"Traktanden:
- Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Jahrgang 2007
- Budget 2026
Genehmigung
- Finanzplan 2025-2030
Kenntnisnahme
- Reglement Kommunikationsnetz – 1. Teilrevision per 01.07.2026
Genehmigung
- Projekt Revitalisierung Altache – Nachkredit zum Verpflichtungskredit Planung Bauprojekt
Genehmigung
- Projekt Ausdolung Altachekanal Gebiet Rössli – Verpflichtungskredit Planung Bauprojekt
Genehmigung
Verschiedenes
Das Reglement Kommunikationsnetz liegt gemäss Art. 54 Gemeindegesetz 30 Tage vor der Versammlung zur Einsichtnahme auf (siehe Anhang).
Die restlichen Versammlungsunterlagen liegen seit 17. November 2025 zur Einsichtnahme auf.
In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen am 17. November 2025 zugestellt worden ist, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen. Auch Gäste sind herzlich willkommen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Dateien - Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Jahrgang 2007