Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Bettenhausen Los 3

Mitteilung vom

Das Vermessungswerk der Gemeinde Bettenhausen ist im Gebiet Los 3 (Flur- und Waldgebiete ausserhalb Gesamtmelioration) neu vermessen worden. Die Vermarkung wurde in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Bauten instand gestellt.

Der Plan für das Grundbuch, die Vermarkungspläne sowie weitere zum Zwecke der Grundbuchführung erstellte Auszüge aus der amtlichen Vermessung liegen vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 20, 3366 Bettenhausen, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf (kant. Geoinformationsgesetz KGeoIG), Artikel 38). Die Pläne für das Grundbuch können ebenfalls online unter https://ristag.regiogis-beo.ch eingesehen werden.

Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 973/2024/2, 973/2022/3 und 973/2022/2 hängig.

Personen, die in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sind, können sich am Verfahren beteiligen, indem sie während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam machen (KGeoIG, Artikel 39).

Am 31. Oktober 2024 von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr wird Daniel Eberhart, Ingenieur-Geometer, im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Nach Erledigung allfälliger Einsprachen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt danach die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).

Bettenhausen, 07. Oktober 2024

Der Gemeinderat