Mitteilung vom
Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt bis am Montag, 13. Januar 2025 in der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.