Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Mittwoch, 09. Dezember 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Traktanden:
- Oberstufenverband Herzogenbuchsee – Schulraumerweiterung SROS2030
Genehmigung Rahmenkredit - Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und
Jungbürger Jahrgang 2008 - Wahl des Gemeindepräsidiums (aus der Mitte der Gemeinderatsmitglieder)
- Wahl des Rechnungsprüfungsorgans
- Sanierung Sanitäre Anlagen Schulhaus und Mehrzweckhalle
Genehmigung Verpflichtungskredit - Absturzsicherungen öffentliches Gelände
Genehmigung Verpflichtungskredit - Budget 2027
Genehmigung - Finanzplan 2026-2031
Kenntnisnahme Verschiedenes
Stille Wahlen Gemeinderat:
Gestützt auf die Ausschreibung im Anzeiger Oberaargau Nr. 38 vom 17. September 2026 sind zwei zusätzliche Wahlvorschläge für das Amt als Gemeinderat/Gemeinderätin eingegangen. Somit erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen die Zahl der zu besetzenden Sitze genau. Der Gemeinderat wird deshalb gemäss Organisationsreglement Art. 52 Abs. 1 an seiner Sitzung vom 10. November 2026 die folgenden Vorgeschlagenen für die Amtsperiode 01.01.2027 – 31.12.2030 als in stiller Wahl gewählt erklären:
Urs Zumstein, Dorfstrasse 31, Bettenhausen (bisher)
Fabian Bilger, Dorfplatz 2, Bollodingen (bisher)
Reto Mühlethaler, Kirchweg 8, Bettenhausen (bisher)
Friederike Mühlethaler, Höheweg 7, Bollodingen (neu)
Peter Zimmermann, Allmend 2, Bollodingen (neu)
Die Versammlungsunterlagen liegen ab 16. November 2026 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen können zudem unter www.bettenhausen.ch eingesehen werden.
In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Mitte November zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.