Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Mittwoch, 17. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen
Traktanden:
- Jahresrechnung 2025
Genehmigung - Ersatzbeschaffung Kommunaltraktor inkl. Anbaugeräte - Verpflichtungskredit
Genehmigung - Sanierung Elektroinstallationen und Beleuchtung Schulhaus und Mehrzweckhalle - Verpflichtungskredit
Genehmigung - Verschiedenes
Die Versammlungsunterlagen liegen ab 01. Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen und auf www.bettenhausen.ch zur Einsichtnahme auf.
In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Ende Mai zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.