Mitteilung vom
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern (grosse Waldbrandgefahr). Im Hinblick auf den 1. August haben die RegierungsstatthalterInnen die ab heute Mittag gültigen Massnahmen beschlossen. Nebst dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt ein generelles Feuerwerksverbot (Verbot Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Massnahmen Waldbrandgefahr und/ oder unter dem Link Kanton Bern Waldbrandgefahr.
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