Gemeindeversammlung vom 18.06.2025

Mitteilung vom

Am 18.06.2025 findet um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Bettenhausen die ordentliche Gemeindeversammlung statt.

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024
    Beratung und Genehmigung
  2. Abrechnung Verpflichtungskredit Zwischenbau Oberstufe Herzogenbuchsee
    Kenntnisnahme
  3. Verschiedenes

Die Versammlung ist öffentlich.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizer Stimmrecht besitzt und seit 3 Monaten in der Gemeinde Bettenhausen Wohnsitz hat, bzw. angemeldet ist.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die Botschaft und die Aktenauflage zu Traktandum 1 und 2 finden Sie im Anhang.