Mitteilung vom
Gemäss Artikel 67 des Organisationsreglements wird das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Während der Auflage kann schriftlich beim Gemeinderat Bettenhausen Einsprache gemacht werden.
Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18.06.2025 liegt bis am 26. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Bettenhausen öffentlich zur Einsichtnahme auf.