Seit dem 1. August 2025 ist die amtliche Feuerungskontrolle von «kleinen Feuerungen» liberalisiert. Das bedeutet, dass Besitzerinnen und Besitzer einer Öl-, Gas- oder Holzheizung wählen können, wer die Kontrolle bei ihrer Heizung künftig durchführen soll.
Das Amt für Umwelt und Energie informiert die Eigentümer schriftlich, wenn die amtliche Kontrolle der Feuerungsanlage ansteht. Anschliessend sind Sie verpflichtet, die Kontrolle in der angegebenen Frist durch ein konzessioniertes Messunternehmen in Ihrer Region durchführen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie im aufgeführten Link und eine Liste aller konzessionierten Unternehmen in Ihrer Region im Anhang.
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