Mitteilung vom
Im ganzen Kanton Bern wird die Waldbrandgefahr als "erheblich" beurteilt (Stufe 3)!
Bitte beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:
- Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten
- Feuer nur in fest eingerichtetetn Feuerstellen entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen
- Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos wegwerfen
Weitere Informationen im Flyer "Waldbrandgefahr" oder auf der Homepage des Kantons Bern